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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

§ 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kall.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/7#abs-2 (2) Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 6 § 8