nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 NW_27199 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kall.

(2) Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften