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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/6#abs-1 (1) Die Stadt Heimbach und die Gemeinden Hergarten und Vlatten (Amt Hergarten) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heimbach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27199/6#abs-2 (2) Das Amt Hergarten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Hergarten ist die Stadt Heimbach.

§ 5 § 7