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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27193/3#abs-1 (1) Die Stadt Billerbeck und die Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage (Amt Billerbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Billerbeck und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27193/3#abs-2 (2) Das Amt Billerbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Billerbeck.

§ 2 § 4