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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27193/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting (Amt Gescher) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Gescher und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27193/2#abs-2 (2) Das Amt Gescher wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Gescher.