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§ 3 NW_27193 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Billerbeck und die Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage (Amt Billerbeck) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Billerbeck und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Billerbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Billerbeck.