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§ 6 NW_27190 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Südlohn und Oeding (Amt Stadtlohn) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Südlohn.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften