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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum

§ 14

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/14#abs-1 (1) Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/14#abs-2 (2) Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.

§ 13 § 15