(1) Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
(2) Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.