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§ 14 NW_27189 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.

(2) Der am 27. September 1964 gewählte Kreistag des Landkreises Soest wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung findet entsprechende Anwendung.