Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Berlingsen, Brüllingsen, Büecke, Delecke (Möhnesee), Echtrop, Ellingsen, Günne (Möhnesee), Hewingsen, Körbecke (Möhnesee), Stockum (Möhnesee), Theiningsen, Völlinghausen (Möhnesee), Wamel (Möhnesee), Westrich und Wippringsen (Amt Körbecke) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Möhnesee.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/1#abs-2 (2) Das Amt Körbecke wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Möhnesee.