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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Bilme, Bittingen, Bremen, Gerlingen, Höingen, Hünningen, Lüttringen, Niederense, Oberense, Parsit, Ruhne, Sieveringen, Volbringen und Waltringen (Amt Bremen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ense.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/2#abs-2 (2) Das Amt Bremen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Ense.

§ 1 § 3