Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2
Fn 2§ 7
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Berkum, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Niederbachem, Oberbachem, Pech, Villip, Werthhoven, Züllighoven, alle Amt Villip, sowie die Gemeinden Adendorf, Arzdorf und Fritzdorf, Amt Meckenheim, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtberg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/7#abs-2 (2) Das Amt Villip wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wachtberg.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/7#abs-3 (3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Adendorf, Arzdorf, Berkum, Fritzdorf, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Niederbachem, Oberbachem, Pech, Werthhoven, Züllighoven und dem Amt Villip vom 28. Mai/ 11. Juni 1968 und die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Bonn über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinde Villip mit den Gemeinden Adendorf, Arzdorf, Fritzdorf, Berkum, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Niederbachem, Oberbachem, Pech, Werthhoven und Züllighoven zu der neuen Gemeinde Wachtberg vom 14. Juni 1968 werden mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 7 a, 7 b]
1. § 1 Abs. 3 und § 6 Satz 1 des Gebietsänderungsvertrages sowie Nr. 2 und Nr. 5 Satz 1 der Bestimmungen können fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes durch die Hauptsatzung der neuen Gemeinde Wachtberg abgeändert werden;
2. § 5 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2, 3 und 4 des Gebietsänderungsvertrages sowie Nr. 4 Abs. 1 und 2 und Nr. 6 Abs. 2, 3 und 4 der Bestimmungen finden keine Anwendung;
3. das nach § 8 Abs. 2 des Gebietsänderungsvertrages und das nach Nr. 7 Abs. 2 der Bestimmungen übergeleitete Ortsrecht bleibt längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes in Kraft.
3. Abschnitt
Siegkreis