Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2

Fn 2

§ 22

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-1 (1) Die kreisfreie Stadt Bonn sowie die Gemeinden Alfter und Bornheim werden dem Amtsgericht Bonn zugeordnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-2 (2) Die Gemeinde Wachtberg wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Bonn zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören ihre Ortsteile Adendorf, Arzdorf und Fritzdorf zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach, ihre übrigen Ortsteile zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-3 (3) Die Gemeinde Wesseling wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Brühl zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie mit Ausnahme ihres Ortsteils Berzdorf zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn. ihr Ortsteil Berzdorf mit den Fluren 1 bis 11 der Gemarkung Berzdorf zum Bezirk des Amtsgerichts Brühl.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-4 (4) Die Gemeinde Bad Honnef wird dem Amtsgericht Königswinter zugeordnet.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-5 (5) Die Gemeinde Königswinter wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Königswinter zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören ihre Ortsteile Oberpleis und Stieldorf zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg, ihre übrigen Ortsteile zum Bezirk des Amtsgerichts Königswinter.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-6 (6) Die Gemeinden Meckenheim, Rheinbach und Swisttal werden dem Amtsgericht Rheinbach zugeordnet.

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-7 (7) Die Gemeinden Lohmar, Sankt Augustin, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Siegburg und Troisdorf werden dem Amtsgericht Siegburg zugeordnet.

Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-8 (8) Die Gemeinden Hennef (Sieg) und Ruppichteroth werden ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Siegburg zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören sie zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef.

Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-9 (9) Die Gemeinde Eitorf wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Siegburg zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie zum Bezirk des Amtsgerichts Eitorf.

Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-10 (10) Die Gemeinde Windeck wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Waldbröl zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören ihr Ortsteil Herchen zum Bezirk des Amtsgerichts Eitorf und ihre Ortsteile Dattenfeld und Rosbach zum Bezirk des Amtsgerichts Waldbröl.

Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/22#abs-11 (11) Die Amtsgerichte Hennef und Eitorf werden mit Ablauf des 31. Dezember 1969 aufgehoben.

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