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Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27184/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode, Landkreis Ahaus, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schöppingen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27184/1#abs-2 (2) Das Amt Schöppingen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Schöppingen.

§ 2