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§ 1 NW_27184 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Schöppingen, Landkreis Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode, Landkreis Ahaus, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schöppingen.

(2) Das Amt Schöppingen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Schöppingen.