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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve§ 6
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/6#abs-1 (1) Die Gemeinden Keppeln, Uedem, Uedemerbruch und Uedemerfeld (Amt Uedem) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uedem.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/6#abs-2 (2) Das Amt Uedem wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uedem.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften