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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/6#abs-1 (1) Die Gemeinden Keppeln, Uedem, Uedemerbruch und Uedemerfeld (Amt Uedem) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uedem.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/6#abs-2 (2) Das Amt Uedem wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uedem.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 5 § 7