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§ 6 NW_27182 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Keppeln, Uedem, Uedemerbruch und Uedemerfeld (Amt Uedem) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uedem.

(2) Das Amt Uedem wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uedem.

II. Abschnitt

Schlußvorschriften