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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/5#abs-1 (1) Die Stadt Goch, die amtsfreie Gemeinde Pfalzdorf und die Gemeinden Asperden, Hassum, Hommersum, Hülm, Kessel und Nierswalde (Amt Asperden) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Goch und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/5#abs-2 (2) Das Amt Asperden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Goch.

§ 4 § 6