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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve§ 4
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/4#abs-1 (1) Die Gemeinden Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward (Amt Kalkar) und die Gemeinde Emmericher Eyland (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalkar und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27182/4#abs-2 (2) Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.