Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Roetgen, Landkreis Monschau
Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Roetgen, Landkreis Monschau§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27180/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Roetgen, Rott und Zweifall, Landkreis Monschau, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Roetgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27180/1#abs-2 (2) Das Amt Roetgen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Roetgen.