Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid§ 2
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Schalksmühle (Amt Halver) und Hülscheid (Amt Lüdenscheid) - letztere ohne die in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Schalksmühle.