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§ 2 NW_27175 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Schalksmühle (Amt Halver) und Hülscheid (Amt Lüdenscheid) - letztere ohne die in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Schalksmühle.