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§ 8 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Exter, Valdorf und die Stadt Vlotho (Amt Vlotho) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Vlotho und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Vlotho wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Vlotho.