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§ 13 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Herford und der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Herford werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gelten entsprechend.

(2) Die Wahlzeit der nach der Neugliederung zu wählenden Räte und des Kreistages des Landkreises Herford endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung finden insoweit keine Anwendung.