(1) Die Gemeinden Diebrock, Eickum, Elverdissen, Falkendiek, Laar, Schwarzenmoor und Stedefreund (Amt Herford-Hiddenhausen) werden in die Stadt Herford eingegliedert.
(2) Weiter werden in die Stadt Herford eingegliedert aus der Gemeinde Herringhausen (Amt Enger) die Fluren 4 bis 9 und die neuen Fluren 15 und 16 der Gemarkung Herringhausen.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften