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Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst, Landkreis Warendorf …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27172/2#abs-1 (1) Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27172/2#abs-2 (2) Die Wahlzeit des nach der Gebietsänderung neu zu wählenden Rates der Stadt Freckenhorst endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung findet insoweit keine Anwendung.

§ 1 § 3