Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen
Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen§ 9
Stand: 01.01.2000
Die Gemeinde Feuersbach (Amt Netphen) wird in die Stadt Siegen eingegliedert.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften