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§ 5 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die amtsfreie Stadt Kamen, die Gemeinden Heeren-Werve, Methler und Südkamen (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Rottum und Derne (Amt Pelkum) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kamen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".