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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Braam-Ostwennemar - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Flur -, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries (Amt Rhynern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uentrop.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/1#abs-2 (2) Das Amt Rhynern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uentrop.