(1) Die Gemeinden Braam-Ostwennemar - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Flur -, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries (Amt Rhynern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uentrop.
(2) Das Amt Rhynern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uentrop.