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§ 1 NW_27166 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Braam-Ostwennemar - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Flur -, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries (Amt Rhynern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Uentrop.

(2) Das Amt Rhynern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Uentrop.