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Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst, Landkreis Beckum, in …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27165/1#abs-1 (1) Die Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst wird in die Stadt Sendenhorst, Landkreis Beckum, eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27165/1#abs-2 (2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Sendenhorst und der Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 13. Juli 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Wegebauausschuß (§ 2 Buchstabe a des Vertrages) nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Sendenhorst mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden kann. [Anlage]