Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 26. November 1969

Der Landtag hat am 11. November 1969 dem zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Niedersachsen und

dem Land Nordrhein-Westfalen

über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,

kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser-

und Bodenverbände

Das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen schließen folgenden

Staatsvertrag.

Art 1