Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. November 1969
Der Landtag hat am 11. November 1969 dem zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Niedersachsen und
dem Land Nordrhein-Westfalen
über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,
kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser-
und Bodenverbände
Das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen schließen folgenden
Staatsvertrag.