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Volltext NW_27127 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 26. November 1969

Der Landtag hat am 11. November 1969 dem zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen Staatsvertrag über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Niedersachsen und

dem Land Nordrhein-Westfalen

über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen,

kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser-

und Bodenverbände

Das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen schließen folgenden

Staatsvertrag.