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Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …

§ 48 Beschränkt-öffentliche Gemeindestraßen

Stand: 01.07.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Die Gemeinden können für die von ihnen nur für einen beschränkten öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen den Widmungsinhalt (§ 6 Abs. 3) durch Satzung festlegen.

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