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Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 32 Pflanzungen an Straßen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/32#abs-1 (1) Die Bepflanzung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen, ihre Pflege und Unterhaltung bleiben dem Träger der Straßenbaulast vorbehalten. Soweit im Zuge von Ortsdurchfahrten nicht die Gemeinde Träger der Straßenbaulast ist, soll die Bepflanzung im Benehmen mit der Gemeinde erfolgen. Dem Naturschutz und der Landschaftspflege ist Rechnung zu tragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/32#abs-2 (2) Begrünte Teile der Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstige straßenbegleitende Grundstücksteile (Straßenbegleitflächen) an Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes sind mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Struktur- und Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit sollen blütenreiche Strukturen auf den Straßenbegleitflächen erhalten und entwickelt werden. Den Kreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei Straßenbegleitflächen in ihrer Straßenbaulast entsprechend zu verfahren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/32#abs-3 (3) Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden. Sie haben der Straßenbaubehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen, wenn sie Wurzeln von Straßenbäumen abschneiden wollen.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 32 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 11.09.2026 – 16 K 3947/23Kein Anspruch auf Fällung von Straßenbäumen und Schadensbeseitigung wegen Wurzeleinwuchses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 11.09.2026 – 16 K 8634/24Kein Anspruch eines Straßenanliegers auf Beseitigung von Straßenbäumen nebst Wurzelwerk Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.09.1999 – 23 A 875/97Zitiert von 14
- VG Düsseldorf, 11.09.2026 – 16 K 8557/24Kein Anspruch auf Beseitigung eines Straßenbaumes wegen Wurzeleinwuchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.02.2025 – 11 A 827/22Zitiert von 3
- VG Köln, 24.06.2015 – 18 K 1266/15Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.03.2024 – 11 B 88/24Zitiert von 1
- VG Köln, 12.01.2024 – 21 L 2380/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.11.2023 – 21 D 24/21.NEZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.