Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 16 Vergütung von Mehrkosten
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/16#abs-1 (1) Wenn eine Straße wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muß, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der andere dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten. Das gilt nicht für Bushaltestellenbuchten und die Sonderfahrstreifen des Linien- und Schulbusverkehrs. Der Träger der Straßenbaulast kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/16#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn eine Straße aus anderen Gründen auf Veranlassung eines anderen aufwendiger hergestellt oder ausgebaut wird oder wenn Anlagen errichtet oder umgestaltet werden müssen, ohne daß der Träger der Straßenbaulast in Erfüllung seiner Aufgaben aus der Straßenbaulast oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 16 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 06.10.2017 – 11 A 1159/15Zitiert von 2
- VG Minden, 09.04.2015 – 1 K 2542/12Zitiert von 3
- OVG NRW, 24.07.2000 – 11 A 3897/96Zitiert von 8
- OVG NRW, 28.08.2001 – 15 A 465/99Straßenbaubeitragsrecht: Anforderungen an die Beitragsfähigkeit von Ausbaumaßnahmen; Vorteilskompensation bei Verschmälerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 99
- OVG NRW, 28.08.2001 – 15 A 466/99Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 19.02.2026 – 16 L 4081/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 15.12.2016 – 1 K 2213/13Umsatzsteuer - Ausbau einer öffentlichen Gemeindestraße durch einen Unternehmer - Unentgeltliche Zuwendung - Vorsteuerabzug aus Eingangsumsätzen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Münster, 15.11.2016 – 2 K 1637/14
- OVG NRW, 29.01.2016 – 11 A 1090/15Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.