Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung von Behörden zur Durchführung des § 10 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die Bestimmung von Behörden zur Durchführung des § 10 des …§ 2
Stand: 01.01.2000
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen