Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung
Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung§ 56 Staatsverträge
Stand: 26.08.2026
Unberührt bleiben die auf Staatsverträgen beruhenden besonderen Vorschriften über die Fischerei.