Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LJG-NRW
LJG-NRW§ 49 (entfallen)
Stand: 26.08.2026
Für § 49 LJG-NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 49 LJG-NRW →
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- VG Aachen, 18.11.2005 – 7 K 1559/04Zitiert von 2
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