Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Ausführung der Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Pflanzliche Erzeugnisse zur technischen Verwendung oder Energiegewinnung
Verordnung zur Ausführung der Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum …§ 3 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.