Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Ausführung der Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Pflanzliche Erzeugnisse zur technischen Verwendung oder Energiegewinnung

Verordnung zur Ausführung der Zweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum …

§ 3 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges

(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 2