Die Delegierten werden vom Vorstand in einer Liste aufgeführt, die entsprechend den Änderungen fortzuführen ist. Veränderungen gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 NiersVG sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Liste kann von den Delegierten sowie den Mitgliedern und ihren Beauftragten am Sitz der Verbandsverwaltung eingesehen werden. Die Bekanntgabe der Liste gemäß § 13 Abs. 7 NiersVG beinhaltet die Auszüge der zugehörigen Mitgliedergruppe.