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Satzung des Wupperverbandes§ 7 Benennung der Direktdelegierten(zu § 12 WupperVG)
Stand: 26.08.2026
Die Mitglieder, die mindestens eine volle Beitragseinheit erreichen, werden von der oder dem Vorsitzenden des Verbandsrates aufgefordert, binnen einer Ausschlußfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Liste für jede volle Beitragseinheit eine Delegierte oder einen Delegierten schriftlich zu benennen.