nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 NW_26924 (Nordrhein-Westfalen) — Benennung der Direktdelegierten(zu § 12 WupperVG)

Satzung des Wupperverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder, die mindestens eine volle Beitragseinheit erreichen, werden von der oder dem Vorsitzenden des Verbandsrates aufgefordert, binnen einer Ausschlußfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Liste für jede volle Beitragseinheit eine Delegierte oder einen Delegierten schriftlich zu benennen.