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Satzung des Wupperverbandes

§ 2 Verbandsgebiet(zu § 5 WupperVG)

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000, die bei der Verbandsverwaltung aufbewahrt und fortgeführt wird. Im Bedarfsfall erstellt die Verbandsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte im geeigneten Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Verbandsgebiet liegt.

§ 1 § 3