nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 NW_26924 (Nordrhein-Westfalen) — Verbandsgebiet(zu § 5 WupperVG)

Satzung des Wupperverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000, die bei der Verbandsverwaltung aufbewahrt und fortgeführt wird. Im Bedarfsfall erstellt die Verbandsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte im geeigneten Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Verbandsgebiet liegt.