Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000, die bei der Verbandsverwaltung aufbewahrt und fortgeführt wird. Im Bedarfsfall erstellt die Verbandsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte im geeigneten Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Verbandsgebiet liegt.