Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Wiehltalsperre'

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.

Düsseldorf, den 16. Dezember 1993

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Klaus Matthiesen

Mainz, den 6. Oktober 1993

Für das Land Rheinland-Pfalz

Namens des Ministerpräsidenten

Die Ministerin für Umwelt

Klaudia Martini

§ 2