Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Wiehltalsperre'
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.
Düsseldorf, den 16. Dezember 1993
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Klaus Matthiesen
Mainz, den 6. Oktober 1993
Für das Land Rheinland-Pfalz
Namens des Ministerpräsidenten
Die Ministerin für Umwelt
Klaudia Martini