Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Wiehltalsperre'

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.

§ 1 § 3