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Satzung des Wasserverbandes Eifel-Rur§ 6a Virtuelle Verbandsversammlung(§ 15 Abs. 11 Eifel-RurVG)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26921/6a#abs-1 (1) Für den Fall, dass unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 11 Eifel-RurVG eine Verbandsversammlung als virtuelle Verbandsversammlung stattfindet, wird diese über ein vom Vorstand zu bestimmendes Videokonferenzsystem durchgeführt, das den Anforderungen nach § 15 Abs. 11 Satz 1 Ziff. 1 bis 3 Eifel-RurVG entspricht. Dieses System soll verfügbar sein, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26921/6a#abs-2 (2) Der Verband stellt das System zur Verfügung und gewährleistet seine generelle Funktionsfähigkeit. Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass der individuelle technische Zugang zu diesem System, wie etwa eine ausreichende Übertragungsbandbreite, im Einzelfall möglich ist. Erforderliche Hard- oder Software zur Ermöglichung der Sitzungsteilnahme wird vom Verband nicht zur Verfügung gestellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26921/6a#abs-3 (3) In der Einladung zu der virtuellen Verbandsversammlung ist den Delegierten und den Vertreterinnen und Vertretern nach § 15 Abs. 8 Eifel-RurVG der Internet-Link zu der virtuellen Verbandsversammlung einschließlich der entsprechenden Zugangsdaten mitzuteilen. Die Delegierten und die Vertreterinnen und Vertreter nach § 15 Abs. 8 Eifel-RurVG haben diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26921/6a#abs-4 (4) Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Weise, dass Interessierte den öffentlichen Teil der Verbandsversammlung über einen Live-Stream verfolgen können, wenn sie sich über die Homepage des WVER hierzu angemeldet haben, und ihnen der Internet-Link sowie die Zugangsdaten zur Verfügung gestellt wurden. Die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit wird in dem Bekanntmachungstext über die Sitzung der Verbandsversammlung kenntlich gemacht. Soweit nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung in der Verbandsversammlung Angelegenheiten behandelt werden, die nicht öffentlich sind, wird bei der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte der Live-Stream unterbrochen.