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LINEG-Satzung§ 2 Genossenschaftsgebiet(Zu § 5 LINEGG)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26913/2#abs-1 (1) Die Grenzen des Genossenschaftsgebietes sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000 dargestellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26913/2#abs-2 (2) Im Bedarfsfall erstellt die Genossenschaftsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte in geeignetem Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Genossenschaftsgebiet liegt.