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§ 2 NW_26913 (Nordrhein-Westfalen) — Genossenschaftsgebiet(Zu § 5 LINEGG)

LINEG-Satzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Grenzen des Genossenschaftsgebietes sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000 dargestellt.

(2) Im Bedarfsfall erstellt die Genossenschaftsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte in geeignetem Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Genossenschaftsgebiet liegt.